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Für die ganze Donaumonarchie läutete der Umbruch des Jahres 1849 eine neue Zeit der Suche nach einer neuen, stabilen Gestaltung der inneren und äußeren Verhältnisse ein. Auf der Ebene des politischen Regimes fanden mehrere Experimente statt, die letztendlich in den österreichisch-ungarischen Ausgleich des Jahres 1867 mündeten; die häufigen Änderungen der politischen Einrichtungen übten einen starken Einfluss auf die gesamte Entwicklung der Gesellschaft aus, welche sich nur ab dem Jahr 1867 allmählich stabilisiert hat.
Nach den Umwälzungen, die die Revolution des Jahres 1849 gebracht hat, welche fast das Auseinandergehen der Donaumonarchie bewirkt haben, ebbten deren Folgen unter dem starren, aber reformfreudigen Regime des Neoabsolutismus ab. Gegen Ende des ersten Jahrzehnts nach der Revolution hätte man kaum glauben können, welche Aktualität die Problematik der 1848-er Revolution in den Sechzigern erreichen wird. Eigentlich könnte man sogar behaupten, dass eine der mannigfaltigen Triebfedern des Ausgleiches in diesem Prozess der Repression während dem Neoabsolutismus und der Expansion in der liberalen Ära besteht, vor allem wenn man diesen Aspekt im Bereich der österreichisch-ungarischen Beziehungen verfolgt, welche eine maßgebliche Auswirkung auf die Lage in Siebenbürgen gehabt haben. Diese zwei Prozesse könnte man auch als die Vorboten des Ausgleiches deuten – in dem Maße in welchem die Auslotung einer besseren Lösung seitens der Zentralbehörden für alle Völker der Monarchie zu keinem günstigen Ergebnis geführt hat (wenn wir an das neoabsolutistische und das liberale Experiment denken), und in welchem der Ausgleich nur eine stabilitätsstiftende, keineswegs aber eine befriedigende Kompromisslösung darstellte.
Im Kronland Siebenbürgen herrschten mehrere spezifische Faktoren, welche die faktische Integration dieser Provinz in den Gesamtstaat gesteuert haben. Zum ersten hinterließ die Revolution des Jahres 1848 – genauso wie in allen östlichen Kronländern der Monarchie – tiefe Spuren in Gesellschaft, Wirtschaft und Politik, dessen Beseitigung als erste Berufung der neuen Behörden verstanden wurde.
Zweitens musste die alteingesessene politische Organisierung tiefgreifend verändert werden; bis zur Revolution wurde die politische Vertretung aufgrund der rezipierten Nationen und Religionen gestaltet, die nicht die wirkliche religiöse, ethnische, wirtschaftliche oder soziale Zusammensetzung der Gesellschaft als Grundlage hatte. Deshalb, um eine dauerhafte Lösung dieser Frage erzielen zu können, mussten zuerst die traditionellen Privilegien beseitigt werden. Wenn der (meist ungarischsprachige) Adel nach der Revolution als besiegt betrachtet wurde, schritten die Behörden zur Beseitigung der Privilegien der siebenbürgisch-sächsischen Einwohner, inklusive zur Auflösung der spezifischen Organisationsformen. Das neoabsolutistische Jahrzehnt brachte ansatzweise nicht weniger als vier Reformen des Verwaltungssystems (Aufteilung des Kronlandes, Jurisdiktion der Gerichts- oder Fiskalbehörden, Bestellung und Besoldung der Beamten usw.): zuerst eine provisorische im Herbst 1849, dann im Mai 1851, eine andere Reform im Jahr 1853 und das „Definitivum“ im Jahr 1854 – mit der Beifügung dass die zweite Regelung nur teilweise in die Tat umgesetzt wurde, und die dritte nur in der letzten Planungsphase geblieben ist.
Der interessanteste Umschwung dieser Zeitspanne war die Einführung des „liberalen“ Regimes nach dem Zusammenbruch des Neoabsolutismus in den Jahren 1859-1860. Auf siebenbürgischer Ebene besteht die markanteste Änderung in der Involvierung des Adels in den politischen Angelegehneiten, nach den zehn Jahren des „passiven Widerstandes“ während der Ära Bach. Die Problematik der politischen Implikation der siebenbürgischen Nationalitäten wird jetzt – nach zehn Jahren Nivellierung und Gleichberechtigung – zum Hauptthema der politischen Auseinandersetzungen im Kronland. Somit wird Siebenbürgen, nach der starren Stille der letzten zehn Jahre zu einer Problemprovinz der Donaumonarchie, aus welcher die offiziellen oder geheimen Berichte mehrmals Auskunft über die heikle und gespannte Natur der inneren Beziehungen geben.
Trotz der konkreteren Regelungen auf der Ebene des Verwaltungsrechts betreffend die Lage des Kronlandes Siebenbürgen im Gefüge der Habsburgermonarchie zeichnen sich schon von Anfang an die ersten Merkmale des Annäherungsprozesses zwischen Ungarn und Siebenbürgen ab, parallel zur Neugestaltung der Beziehungen zwischen den künftigen zwei „Hälften“ der Monarchie. Vielleicht war es gar
kein Zufall, dass in den offiziellen Urkunden (auch auf Karten, in den Verwaltungs- und Staatshandbüchern der Monarchie usw.), vor allem nach der Einführung des Definitivums Siebenbürgen ständig als ein „ungarisches Kronland“ eingetragen ist. Ein anderer Faktor, der bisher kaum erwähnt wurde, ist die Tatsache, dass im Jahr 1855, als die Repräsentativversammlungen der Kronländer im Rahmen der gescheiterten Aufstellung von Landesvertretungen zusammenberufen worden sind, ganz klar das politische Potential des ungarischen und siebenbürgischen Adels ersichtlich worden ist – und vielleicht frühestens in dieser Erkenntnis die ersten Ansätze, oder einfach die Akzeptierung seitens Wiens des neuen politischen Gleichgewichtes auf dem Weg zum Dualismus zu erkennen sind.
In der Zeitspanne 1849-1867 hat das Kronland Siebenbürgen mehrere Organisationsformen und mehrere Stellungen im Rahmen der Gesamtmonarchie erlebt. Im Rahmen dieser schwankenden Bedingungen haben sich auch die mannigfaltigen Aspekte und Abläufe des politischen, wirtschaftlichen oder gesellschaftlichen Lebens entwickelt. Nach dem Jahr des Ausgleiches wurde Siebenbürgen allmählich in der transleithanischen Hälfte der Monarchie absorbiert und 1876 auf Organisierugs- und Verwaltungsebene völlig eingegliedert.
Der Hauptzweck der zu diesem Thema beabsichtigten Forschungen ist die Darstellung der Entwicklung des politischen Status des Kronlandes Siebenbürgen im Rahmen der Donaumonarchie und die Effekte dieser Entwicklung auf das innere Leben der Provinz. Bisher gibt es nur wenige, vor allem ansatzweise durchgeführten Forschungen zu diesem Thema, die aber als eine gute Ausgangsbasis benutzt werden können. Die flächendeckende Erforschung der genannten Aspekte wird auch mit der eingehenden Erforschung der wichtigsten Momente der Zeitspanne 1849-1867 erfolgen, um ein möglichst komplettes Bild über den umschwungreichen Weg zum Dualismus liefern zu können.
*„Babeş-Bolyai“ Universität, Klausenburg